Kontakt
Vom Geist Gottes begeistert und bewegt sind auch die Frauen und Männer des Pfarrgemeinderates dem Leben der Menschen – mit all seinen Sonnen- und Schattenseiten – nahe. Das Mitsein Gottes gibt Zuversicht und lässt scheinbar Unmögliches möglich werden.
Laut Statut ist „der Pfarrgemeinderat jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und die Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt.“
Pfarrgemeinderatssitzungen sind öffentlich. Die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates dauert 5 Jahre.