Begräbnis & Verabschiedung

Die Feier kann als Begräbnis (mit Beisetzung des Sarges im Grab) oder als Verabschiedungsfeier (Gottesdienst mit anschließender Überführung zur Verbrennung in die Feuerhalle) begangen werden.
Als Feierform ist entweder ein Wortgottesdienst oder eine Messfeier möglich.
Am Vorabend bzw. unmittelbar vor der Feier ist auch ein Wachtgebet möglich, das von Vorbetern gestaltet wird. Infos in der Pfarrkanzlei.
In Gebet und Gottesdienst bleiben die Hinterbliebenen mit ihren Verstorbenen verbunden. Das Bestatten des Leibes bzw. der Urne wird mit Symbolen begleitet, die an die Taufe und an die Auferstehung erinnern.
Wenn ungetaufte Kinder sterben
Auch Kinder, die nicht getauft sind bzw. vor der Geburt sterben, können ein kirchliches Begräbnis erhalten.
In der Steiermark gibt es außerdem vierteljährlich eine Feier anlässlich einer Sammelbestattung aller Kinder, die im Mutterleib verstorben sind (ab der 13. bis zur 40. Schwangerschaftswoche). Diese ökumenischen Feiern werden von den Krankenhausseelsorger/inne/n gestaltet und gefeiert.