Friedhofsverwaltung
KARL STOCKNER
Für die Friedhöfe der Pfarren gibt es eine je eigene Friedhofsordnung. Sie wird vom Wirtschaftsrat der Pfarre beschlossen und ist von der Diözese Graz-Seckau sowie der Bezirkshauptmannschaft Weiz genehmigt.
Jede Änderung an Gräbern muss zur Genehmigung der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden.
Die Friedhofsverwaltung ist zu den Kanzleizeiten der jeweiligen Pfarren erreichbar.